Internationale Geschäftsgesellschaften
(International Business Companies) haben mindestens zwei Gesellschafter. Es
muss mindestens ein Direkter einer internationalen Geschäftsgesellschaft
vorhanden sein. Es gibt keine Anforderungen bezüglich der Nationalität des
Direktors. Die Besonderheiten internationaler Geschäftsgesellschaften sind wie
folgt:
Die Körperschaftssteuer für internationale
Geschäftsgesellschaften beträgt 1 % des Nettogewinns. Um sich aus steuerlichen
Gründen als internationale Geschäftsgesellschaft zu qualifizieren, müssen die
Geschäfte der Gesellschaft außerhalb der TRNZ geführt werden.
Das Personal, das in diesen Unternehmen
arbeitet, unterliegt nicht den Devisengesetzen der Türkischen Republik
Nordzypern und es gibt keine Beschränkungen für Geldtransfers.
Es wird sichergestellt, dass die Namen der tatsächlichen Gesellschafter internationaler (Offshore-) Unternehmen vertraulich bleiben. Die an das für die Wirtschaft zuständige Ministerium übermittelten Informationen über die Gesellschaft und ihre tatsächlichen Gesellschafter bleiben vollständig vertraulich.