Freizone Famagusta

Einer unserer Fachbereiche sind Unternehmen in der Freihandelszone. Das Unternehmen in der Freihandelszone, das in letzter Zeit das Interesse von Internet-, Werbe- und Softwareunternehmen auf sich gezogen hat, wird in Famagusta gegründet.

Die Anforderungen zur Gründung eines

solchen Unternehmens sind weitgehend die gleichen wie die einer lokalen Firma.

Die Tätigkeiten von Unternehmen, die in der

Freihandelszone tätig sind, unterliegen bestimmten Ausnahmen: Sofern sie ihre Dienstleistungen nicht in die TRNZ exportieren, sind ihre Einnahmen von der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer befreit.

Was die Zollzahlung betrifft, so liegt die

Freihandelszone außerhalb der staatlichen Zollgrenze und ist vollständig zollfrei.