Da wir mit vielen Ausländern zu tun haben,
unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.
Ab dem 23. Oktober 2019 müssen gemäß dem „Ausländer- und Einwanderungsgesetz
39/2019“ alle Ausländer, die länger als 90 Tage im Jahr in Nordzypern bleiben
möchten, beim Einwanderungsamt einen Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei
der Sammlung von Dokumenten, der Beglaubigung des Kauf- oder Mietvertrags.
Darüberhinaus begleiten wir auch den Mandanten ins Krankenhaus und zur Polizeibehörde.
Wir unterstützen auch bei:
der Erstellung von Arbeitsverträgen und
anderen internen Dokumenten;
der rechtlichen Überprüfung von Dokumenten;
der Beratung bezüglich des Verfahrens zur
Erlangung einer Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im
Rahmen einer Arbeitserlaubnis in Nordzypern.