Da wir mit vielen Ausländern zu tun haben,
unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Ab dem 23. Oktober 2019 müssen gemäß dem „Ausländer- und Einwanderungsgesetz 39/2019“ alle Ausländer, die länger als 90 Tage im Jahr in Nordzypern bleiben möchten, beim Einwanderungsamt einen Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Sammlung von Dokumenten, der Beglaubigung des Kauf- oder Mietvertrags. Darüberhinaus begleiten wir auch den Mandanten ins Krankenhaus und zur Polizeibehörde.
Wir unterstützen auch bei:
der Erstellung von Arbeitsverträgen und anderen internen Dokumenten;
der rechtlichen Überprüfung von Dokumenten;
der Beratung bezüglich des Verfahrens zur Erlangung einer Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im Rahmen einer Arbeitserlaubnis in Nordzypern.