Internationale Geschäftsgesellschaft

Internationale Geschäftsgesellschaften (International Business Companies) haben mindestens zwei Gesellschafter. Es muss mindestens ein Direkter einer internationalen Geschäftsgesellschaft vorhanden sein. Es gibt keine Anforderungen bezüglich der Nationalität des Direktors. Die Besonderheiten internationaler Geschäftsgesellschaften sind wie folgt:

Die Körperschaftssteuer für internationale

Geschäftsgesellschaften beträgt 1 % des Nettogewinns. Um sich aus steuerlichen Gründen als internationale Geschäftsgesellschaft zu qualifizieren, müssen die Geschäfte der Gesellschaft außerhalb der TRNZ geführt werden.

Das Personal, das in diesen Unternehmen arbeitet, unterliegt nicht den Devisengesetzen der Türkischen Republik Nordzypern und es gibt keine Beschränkungen für Geldtransfers.

Es wird sichergestellt, dass die Namen der tatsächlichen Gesellschafter internationaler (Offshore-) Unternehmen vertraulich bleiben. Die an das für die Wirtschaft zuständige Ministerium übermittelten Informationen über die Gesellschaft und ihre tatsächlichen Gesellschafter bleiben vollständig vertraulich.