In Nordzypern ist ein Testament ein rechtliches Dokument, durch das eine Person, der Testator, ihre Wünsche hinsichtlich der Verteilung ihres Nachlasses und ihrer Vermögenswerte nach dem Tod ausdrückt und eine oder mehrere Personen als gesetzliche Erben sowie den Testamentsvollstrecker benennt, um den Nachlass bis zur endgültigen Verteilung zu verwalten. Laut dem „Gesetz über Testamente und Erbschaft von 1959“ in Nordzypern erhält ein überlebender Ehepartner, wenn eine Person stirbt und einen Ehepartner und Kinder hinterlässt, nur 1/6 des Nachlasses, während der Rest an die Kinder oder Enkelkinder geht. Gibt es keine Kinder oder Enkelkinder, erhält der Ehepartner ½ des Nachlasses, und der Rest geht an die Geschwister, Eltern oder Cousins des Verstorbenen bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad. Wenn keine lebenden Kinder, Geschwister, Eltern oder Nichten und Neffen vorhanden sind, erbt der Ehepartner ¾ des Nachlasses, und der Rest geht an Verwandte bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad. Das Testament sollte gemäß den Vorschriften in Nordzypern erstellt und anschließend beim Gericht von einem Registerbeamten registriert werden.
Die Nachlassabwicklung umfasst den gesamten Prozess der Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person. Dies beinhaltet die Organisation ihres Geldes, ihrer Vermögenswerte und Besitztümer sowie deren Verteilung als Erbschaft – nach Begleichung etwaiger Steuern und Schulden.
Wenn jemand ohne Hinterlassung eines Testaments stirbt, bestimmt das Gesetz, wer alles, was er besitzt, erhalten soll.